Ob bei einer Kanalsanierung mit Schlauchlinern ein Glasfaser- oder Synthesefaserliner zum Einsatz kommt, hängt in erster Linie von der Wirtschaftlichkeit der Systeme ab. Örtliche Randbedingungen wie die Nennweite, Geometrie, Länge und Lage sowie Anzahl und Winkel von Bögen des zu sanierenden Kanals, oder auch der Grundwasserstand können eine technische Notwendigkeit des einen oder anderen Systems begründen. Die geltende Normung für Schlauchlinersysteme, die gültigen Regelwerke und Merkblätter machen keinen Unterschied in der Eignung der Produkte. Einzig das Endprodukt ist entscheidend, das die Anforderungen aus Betrieb, Standsicherheit und Langlebigkeit erfüllen muss. Vor diesem Hintergrund sind Ausschreibungen sinnvoll, die sich nicht schon im Vorfeld auf ein bestimmtes Linermaterial festlegen. Sie tragen dazu bei, die technisch beste und zugleich auch wirtschaftlichste Variante für das anstehende Projekt zu finden. Beide Materialien, sofern sie über die bauaufsichtliche Zulassung verfügen, sind im gehärteten Zustand als gleichwertig anzusehen. Das ermöglicht dem Auftragnehmer, eine für den konkreten Anwendungsfall optimale Lösung vorzuschlagen. Neben den rein wirtschaftlichen Aspekten ist es aus Sicht des Auftraggebers ebenso wichtig, sich bei Auftragsvergabe auch mit der Eignung des Bieters zu befassen und entsprechende Eignungsnachweise wie z. B. Gütezeichen, Zertifikate oder Referenzen einzubeziehen. Diese Vorgehensweise trägt in der Regel zu einer erfolgreichen Sanierungsmaßnahme und damit zu einer Win-win-Situation für Auftraggeber und Auftragnehmer bei. Ein gutes Beispiel wie „materialoffene“ Ausschreibungen zum gewünschten Ergebnis führen, zeigt ein Projekt in Hannover. Hier sanierte die Aarsleff Rohrsanierung GmbH rund 5,9 km Schmutz- und Regenwasserkanäle unter Einbeziehung verschiedener Kombinationen unterschiedlicher Linermaterialien sowie Einbau- und Härtungsverfahren.
Glasfaser- oder Synthesefaserliner? – Das ist nicht die Frage!
Schlauchlining gilt als bewährte Methode, um Abwasserleitungen und -kanäle zu sanieren. Erstmals kam dieses Verfahren 1971 in England zum Einsatz. Seitdem führten kontinuierliche Weiterentwicklungen zur Verbesserung der eingesetzten Materialien und Geräte. Allen Varianten gemein ist, dass ein mit einem Reaktionsharz imprägnierter Schlauch in die Leitung eingebracht, dort aufgestellt und mit Hilfe eines Mediums (Wasser, Dampf, UV- oder im Bereich von Anschlussleitungen auch mit LED-Licht) gehärtet wird. Die Unterschiede der am Markt befindlichen Verfahren liegen in den eingesetzten Materialien (Trägermaterial und Harz), im Wandaufbau der Liner, in der Einbaumethode und der Härtungsart. Üblicherweise kommen als Materialien Synthesefaserliner (auch Nadelfilzliner genannt) und glasfaserverstärkte Liner (kurz Glasfaserliner) zum Einsatz. Beide Linerarten gehören nach DIN EN 15885 [1] zur Verfahrensgruppe „vor Ort härtendes Schlauch-Lining“ und sind für die Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen gemäß DIN EN ISO 11296, Teil 4 [2] bzw. DWA-A 143-3 [3] mit den entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen geeignet. Diese bauaufsichtliche Zulassung wird in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag erteilt und ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt. Somit liegen für die gängigen Schlauchliner-Systeme umfangreiche Eignungsnachweise vor, die eine ständige Produktüberwachung gewährleisten. Auf diese Weise renovierte Leitungen erfüllen die Funktionalanforderungen an ein Entwässerungssystem gemäß DIN EN 752 [4] bzw. nachweislich auch die gesetzlich geforderten Faktoren wie Dichtheit, Standsicherheit, Betriebssicherheit sowie chemische und betriebliche Widerstandsfähigkeit.
Unterschiede im Auf- und Einbau
Nadelfilzliner haben in der Regel einen dreischichtigen Aufbau und bestehen aus einem Synthesefaserfilz, imprägniert mit einer Harzmatrix aus ungesättigtem Polyesterharz und Füllstoffen sowie einer Innenbeschichtung/Kaschierung. Diese Innenbeschichtung (Coating) ist bei Systemen zur Kanalsanierung in der Regel integrierter Bestandteil und besteht aus den Thermoplasten PP oder PE. Zum Schutz der Umwelt vor Verunreinigungen durch das Harz und des Liners vor Beschädigung während des Einbaus wird im Vorfeld eine Außenfolie, ein sogenannter Preliner, in die Leitung eingeblasen. Bei den Synthesefaserlinern dient das Laminat als Trägermaterial für die Harzmatrix – eine Kombination, die im gehärteten Endzustand ein statisch tragfähiges Rohr bildet. Die Synthesefasern haben dabei keine festigkeitserhöhende oder versteifende Funktion.
Im Gegensatz hierzu bestehen Glasfaserliner meist aus fünf Schichten. Zwischen einer Innenfolie, die in der Regel als Einbauhilfe dient und nach der Härtung des Liners wieder ausgebaut wird sowie einer Schicht aus mit ungesättigtem Polyesterharz imprägniertem Glasfaserlaminat, befindet sich eine harzreiche Innenschicht aus UP-Harz. Sie ist aus Glasfaserrowings bzw. Vliesschichten konstruiert und soll als Verschleißschicht dienen. Außen umschließt eine Reinharz- oder Vlieslage das Laminat. Hierum ist eine Außenfolie gelegt, die den Liner vor mechanischer Beschädigung beim Einbau in den Kanal, Grundwasserkontakt und UV-Licht schützt. Letzteres würde schon bei der Lagerung oder des Transportes ein vorzeitiges Härten des Liners auslösen. Bei dieser Linerart wirken die Glasfasern im Verbund mit der Harzmatrix wie eine Art Bewehrung und haben eine festigkeitserhöhende Wirkung.
Auf den ersten Blick scheinen sich die beiden Linersysteme in ihren Wanddicken signifikant zu unterscheiden. Glasfaserliner können wegen der festigkeitserhöhenden Glasfasern bei gleichen statischen Anforderungen „dünner“ ausgeführt werden als Synthesefaserliner. Dementgegen stehen aber die notwendigen Verschleiß- und Reinharzschichten. So ist die tatsächliche Differenz in den Wanddicken – beispielsweise bei einem Kanal bis DN 800 – bezogen auf den Gesamtdurchmesser und die hydraulische Leistungsfähigkeit nicht mehr reell darstellbar.
Im Zusammenhang mit der Wanddicke führt die Diskussion bezüglich unterschiedlicher Linersysteme unweigerlich zu dem Thema E-Modul. Ein immer wieder auftretendes Missverständnis beruht in der Annahme, dass ein höherer E-Modul (Glasfaserliner) automatisch auf ein qualitativ höherwertiges Produkt hinweist. Bei Glasfaserlinern wurde in der technischen Weiterentwicklung der E-Modul gezielt erhöht, um auch bei größeren Kanalquerschnitten die schnellere UV-Härtung einsetzen zu können. Allerdings haben größere Kanalquerschnitte aus statischer Sicht direkt größere Wanddicken des Liners zur Folge. Mit größerer Wanddicke stößt die UV-Härtung wiederum an ihre physikalischen Grenzen. Eine komplette Durchhärtung des Liners bis in die Außenbereiche ist zwingend erforderlich. Mit Hilfe der Erhöhung des E-Moduls konnte die statisch notwendige Wanddicke auf ein Minimum begrenzt werden. Dies hat aber keinerlei Einfluss auf die Grundeigenschaften des Glasfaserliners, wie etwa seine physikalische oder chemische Widerstandsfähigkeit, Dichtheit oder Betriebssicherheit. Diese Parameter bleiben unverändert. Bei kleineren Nennweiten sind die Linerwanddicken aus Gründen der Wasserdichtheit und als Anforderung an eine Mindestwanddicke, die als tragendes Laminat erbracht werden muss, auf einen Mindestwert festgeschrieben – weshalb selbst bei einem höheren E-Modul die Wanddicke nicht reduziert werden darf. Bei der Auswahl des geeigneten Liners gibt es daher keinen Grund, ein Material dem anderen vorzuziehen.
Bezüglich der Einbaumöglichkeiten wird zwischen der Inversion mit Wasser oder Druckluft, dem Einzug oder einer Kombination aus beidem unterschieden. Die Härtung der Liner kann entweder über Wärme (Warmwasser / Dampf) oder Licht (UV / LED) sowie aus einer Kombination von Warmhärtung und UV-Licht erfolgen. Tabelle 1 zeigt einen Überblick über Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der beiden Linerarten.
Tabelle 1: Einsatzmöglichkeiten und -grenzen
| Synthesefaserliner | Glasfaserliner | ||
| Standard bzw. DIBt-Zulassung | Systemabhängig möglich | Standard bzw. DIBt-Zulassung | Systemabhängig möglich |
Durchmesser der Leitung | DN 100 bis DN 2200 | < DN 100 bis max. DN 2500 | DN 150 bis DN 1500 | < DN 150 bzw. > DN 2000 |
Verbundwanddicken | 3-50 mm | max. 55 mm | ab 3-20 mm | > 20 mm |
Sanierungslängen (abhängig vom Durchmesser der Leitung) | bis 600 m | max. 800 m | bis 300 m | > 300 m |
Einbauverfahren | Inversion, Einzug oder eine Kombination beider Verfahren | Inversion, Einzug | ||
Härtung | Warmwasser oder Dampf | UV-Licht, Wärme (Warmwasser/Dampf) oder Kombination beider Verfahren |
„Materialoffene“ Ausschreibung
Im Rahmen einer Ausschreibung sind nach VOB/A §7 [5] die Leistungen eindeutig und erschöpfend so zu beschreiben, dass die Bieter sie im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise unter anderem sicher berechnen können. Das ausgeschriebene Leistungsbild muss realisierbar sein und dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden. Auf ein besonderes Verfahren, ein von einem bestimmten Unternehmen bereitgestelltes Produkt, oder auf Marken, Patente etc. darf in den technischen Spezifikationen gemäß §7, Absatz 2, nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen verwiesen werden. Lässt sich der Auftragsgegenstand beispielsweise nicht hinreichend genug und allgemein verständlich beschreiben, ist die Ausschreibung mit dem Hinweis „oder gleichwertig“ zu ergänzen. Im Umkehrschluss muss der Ausschreibende Verfahren, die im vorliegenden Einzelfall nicht praktikabel sind, erfassen und vom Wettbewerb auszuschließen.
Für die Ausschreibung von Schlauchlining-Verfahren bedeutet das: Solange bei einer Renovierung die unterschiedlichen Einbau- und Härtungsarten aufgrund der vorherrschenden örtlichen Randbedingungen möglich sind, darf das eingesetzte Material (Synthese- oder Glasfaserliner) kein Ausschlusskriterium sein. Im Gegenteil: Gemäß §2 VOB/A darf bei der Vergabe von Bauleistungen kein Unternehmen diskriminiert werden und Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. Durch eine „materialoffene“ Ausschreibung des Schlauchlining kann der Kreis der möglichen Bieter erweitert werden. Auch umsetzbare und sinnvolle Nebenangebote sollten zugelassen werden. Dass die einzelnen Unternehmen anhand der Ausschreibungsunterlagen, die aus ihrer Sicht technisch sinnvollste und wirtschaftlichste Variante anbieten können, kann für den Auftraggeber nur von Vorteil sein. Allerdings sollten bei der Auftragsvergabe die Eignung des Bieters für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung und Nachweise über die Qualität der verwendeten Materialien weitere wichtige Kriterien darstellen. Gütezeichen, anerkannte Prüf- und Gütesiegel, DIBt-Zulassungen, Referenzen sowie unabhängige Qualitätskontrollen bieten hier gute Orientierungshilfen.
Gute Erfahrungen in Hannover
Die Stadtentwässerung der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover setzt bei Renovierungsmaßnahmen mittels Schlauchlinern auf verfahrensneutrale und damit „materialoffene“ Ausschreibungen. So etwa in dem Sanierungsgebiet Wülfel Süd, in dem – beginnend 2017 – rund 5,9 km Schmutz- und Regenwasserkanäle renoviert wurden. Bei der verfahrensneutralen Ausschreibung war lediglich die einzusetzende Verfahrensgruppe mit Schlauchlining festgelegt worden. Das Team „Kanalsanierung“ der Stadtentwässerung Hannover sieht in einer fachgerechten Sanierungsplanung und einer „materialoffenen“ Ausschreibung die Voraussetzung für einen nachhaltigen Sanierungserfolg: „Wir beschreiben die Situation vor Ort genau und ausführlich. Diese Vorgehensweise bietet Unternehmen die Möglichkeit, das ihrer Meinung nach optimale Verfahren für die Bauausführung anzubieten. Aufgrund dieser Verfahrensfreiheit gehen wir davon aus, dass beste und wirtschaftlichste Angebot für die jeweilige Sanierungsmaßnahme zu erhalten; darüber hinaus wird niemand bei den Ausschreibungen benachteiligt. Bislang haben wir damit gute Erfahrungen gesammelt.“ Dabei müssen die einzelnen Angebote zunächst den kompletten vergaberechtlichen Prozess durchlaufen und, wie die Stadtentwässerung erklärt, alle vergaberechtlichen Prüfschritte bestehen. Dazu gehören unter anderem auch Nachweise wie DIBt-Zulassungen der Verfahren und das Vorhandensein der entsprechenden Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kanalbau. Bieter weisen mit Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 ihre besondere fachtechnische Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf technische Vertragserfüllung) nach, welche von Auftraggebern insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen im Sinne §6a Abs.3 der VOB/A gefordert wird. Bleiben am Ende mehrere Angebote übrig, unterliegt auch die Stadtentwässerung Hannover der Verpflichtung, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu geben.
Von der Ausschreibung zum Angebot
Mit den Sanierungsarbeiten in Wülfel Süd wurde die Firma Aarsleff Rohrsanierung beauftragt. Doch bevor das Team rund um den Aarsleff-Bauleiter und ZKS-Berater Maik Rädeker mit der Ausführung beginnen konnten, galt es das gesamte Projekt für die Abgabe des Angebotes zu kalkulieren. Rädeker beschreibt den Prozess von der Ausschreibung bis zur Abgabe des Angebotes so: „Nach Sichtung der Planunterlagen der Stadtentwässerung Hannover haben wir zunächst Sanierungsabschnitte für die unterschiedlichen Verfahren Nadelfilz/Dampf, Nadelfilz/Warmwasser und Glasfaser/UV-Licht anhand der örtlichen Randbedingungen und unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit festgelegt. Zu den örtlichen Randbedingungen gehören neben der Nennweite des Kanals, das Vorhandensein von Bögen, Unterbögen oder Absturzbauwerken, das Gefälle der Leitung, Grundwasserstände etc. Zum Beispiel können mit einem Synthesefaserliner DN 200 und Dampfhärtung bei einem geraden Verlauf der Haltung zwischen 180 und 200 m in einem Abschnitt saniert werden. Überlegungen wie diese führten zur Festlegung von Sanierungsabschnitten und Bauabschnitten, was wiederum die Grundlage für die Bauzeitenberechnung und die genaue Kalkulation bildete.“
Nach der Auftragsvergabe wurden in TV-Voruntersuchungen geprüft, ob die örtlichen Randbedingungen der Baubeschreibung entsprechen und ob die vorgesehenen Verfahren technisch zur Anwendung kommen konnten. „Das führte in einem Fall dazu, dass der vorgesehene Nadelfilzliner in der Nennweite DN 300 mit Dampfaushärtung nicht zum Einsatz kam, weil der Sanierungsabschnitt in einem anderen Kanal endete“, erinnert sich Rädeker. Aufgrund des eingeschränkten Arbeitsraums kam auch eine Alternative unter Verwendung einer UV-Lichterkette nicht in Frage. Deshalb fiel die Entscheidung letztendlich zugunsten eines Synthesefaserliners mit Warmwasserhärtung. Dass so ein Wechsel zwischen den einzelnen Verfahren ohne Probleme möglich war, führt Rädeker auch auf das breitgefächerte Aarsleff-Produktportfolio zurück.
Insgesamt wurden in Hannover 4.295 m mit Synthesefaserliner/Dampfhärtung DN 200 bis DN 400, 863 m mit Glasfaserlinern/UV-Härtung in den Nennweiten DN 500 bis DN 1000 und mit Synthesefaserliner/Warmwasserhärtung 683 m DN 1000 bis DN 1200 bzw. 7,8 m mit DN 300 erfolgreich saniert. Dabei wurden die Abläufe so weit optimiert, dass einige Arbeiten parallel durchgeführt werden konnten. Das Ergebnis: Statt den 43 Einzelwochenleistungen, die bei strikter sequenzieller Abarbeitung benötigt worden wären, erfolgte die letzte Anschlusseinbindung nach nur knapp 32 Wochen.
Fazit
Renovierungsarbeiten mittels Schlauchlining verfügen über einen hohen Standard und haben sich als Alternative zur Erneuerung längst etabliert. Der Umstand, dass Hersteller und Anwender mit Blick auf weitere Anwendungsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gemeinsam weiter an der technischen Leistungsfähigkeit feilen, schafft eine Vielzahl an gangbaren Lösungen. Deshalb gibt es nicht den einen Liner, der für alle Sanierungsmaßnahmen der Beste und Einzige ist. Vielmehr entscheiden die örtlichen Randbedingungen oder die Wirtschaftlichkeit, welcher Liner und welches Einbau- bzw. Härtungsverfahren die beste Lösung darstellt. Auftraggeber, die genau diese Auswahl bei den Angeboten offenlassen, erhalten die Möglichkeit für einen breiteren Wettbewerb und damit die Chance, das technisch sinnvollste und wirtschaftlichste Ergebnis zu erreichen.
Die Stadtentwässerung Hannover hat mit dieser Art von Ausschreibungen bislang sehr gute Erfahrungen gesammelt. Darüber hinaus braucht es für das Gelingen einer Sanierungsmaßnahme einen verlässlichen Partner, der über das notwendige Know-how, die fachliche Expertise und technische Ausrüstung verfügt. Aarsleff Rohrsanierung ist so ein zuverlässiger Partner, der stets nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten das geeignete Verfahren anbieten kann. Mit einem breiten Produktportfolie auch über die unterschiedlichen Schlauchliningsysteme hinaus, hat das Unternehmen als Anbieter keine unternehmens- bzw. wirtschaftlich-motivierten Präferenzen einzelner Verfahren. Aarsleff Rohrsanierung GmbH kann darüber hinaus ganzheitliche Sanierungskonzepte für Anschlussleitungen, Schächte, Großprofile, Hauptkanäle, Bauwerke, Düker etc. aus einer Hand anbieten, wovon letztendlich die Auftraggeber profitieren.
1 DIN EN 15885: Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für die Renovierung, Reparatur und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen; Deutsche Fassung EN 15885:2018; Beuth-Verlag (2018).
2 DIN EN ISO 11296-4: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) – Teil 4: Vor Ort härtendes Schlauch-Lining; Deutsche Fassung EN ISO 11296-4:2018 + A1:2021; Beuth-Verlag (2021).
3 DWA-A 143-3: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Vor Ort härtende Schlauchliner; Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA, Mai 2014).
4 DIN EN 752: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Kanalmanagement; Deutsche Fassung EN 752:2017; Beuth-Verlag (2017).
5 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A, Fassung 2019. dejure.org/gesetze/VOB-A (aufgerufen Februar 2022).