"Geprüfte Qualität" gleich für drei Schlauchliner

Aarsleff erhielt auch für 2022 wieder als einziges Unternehmen das Siegel "Endprodukt Schlauchliner - Geprüfte Qualität" gleich für drei Produkte verliehen.

Das Siegel „Geprüfte Qualität“ vergibt die Siebert + Knipschild GmbH seit 2015 an ausführende Firmen im Schlauchlining für die produktbezogene qualitative Ausführung von Sanierungen, unabhängig vom Schlauchhersteller. Es wird die Erfahrung des Einbauunternehmens mit dem jeweiligen System dokumentiert und dient so letztendlich dem Auftraggeber als Nachweis für das hohe Qualitätsniveau der installierten Liner innerhalb des zurückliegenden Kalenderjahres.

Dazu wertet das unabhängige und akkreditierte Ingenieurbüro für Kunststofftechnik statistische Daten von Proben des Dienstleisters produktabhängig aus. Das Siegel erhält eine Firma dann, wenn mehr als 95 Prozent positiv getestet wurden. Dabei müssen die Anforderungen in Bezug auf Wanddicke, E-Modul, Biegefestigkeit und Wasserdichtheit erfüllt sein. 

"Es ist bekannt, dass der Nachweis der kontinuierlich erbrachten Einbauqualität für Auftraggeber wichtig  ist. Das Siebert-Siegel zeigt bereits auch bei öffentlichen Ausschreibungen seine Relevanz", resümiert Andreas Haacker, Geschäftsführer bei Siebert + Knipschild. Denn das Büro kann auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Qualitätssicherung von Schlauchlinern verweisen.

Aarsleff erhielt auch dieses Jahr wieder als einziges Unternehmen für gleich drei Produkte das Siegel: den eigenen Synthesefaserliner „PAA-SF-Liner“, den eigenen Glasfaserliner „PAA-G-Liner“ und den Glasfaserliner von Impreg „iMPREG-Liner GL16“. Damit konnte ARS den objektiven Nachweis erbringen, dass die Kollegen auf den Anlagen deutschlandweit höchste Einbauqualität abliefern. Unabhängig davon, ob ein Synthesefaserliner mit Warmwasser- bzw. Dampf-Härtung oder ein eigener bzw. fremder Glasfaserliner mit UV-Härtung zum Einsatz kam.

Denn bauaufsichtlich zugelassene und überwachte, vor Ort härtende Schlauchliner sind in der Funktion als gleichwertig zu betrachten. Sie sind physikalisch und chemisch resistent, dicht und standsicher. Die nur geringfügig unterschiedliche Wanddicke ist für die hydraulische Leistungsfähigkeit des renovierten Kanals nicht entscheidend. Deshalb ist eine Unterscheidung der Produktgruppen in Glas-/Synthesefaser weder gerechtfertigt, noch vergaberechtlich zulässig.

Anstatt nach Materialien zu unterscheiden, empfiehlt es sich in der Planungsphase mehr Gewicht in die verfahrensspezifischen Randbedingungen zu legen. Dort wo ein Einbau- oder ein Härtungsverfahren seine Einsatzgrenzen überschreiten würde, muss es in den Ausschreibungsunterlagen begründet ausgeschlossen werden.

Dort wo alle Verfahren „funktionieren“, gibt es weder Gründe noch Vorteile einseitig zu präferieren.

Denn Selektion ist in der Regel nicht gewinnbringend, sondern limitiert nur den freien Wettbewerb. Was weder mit einer Erhöhung der Nutzungsdauer noch einer wirtschaftlichen Einsparung für den Ausschreibenden verbunden ist.

Gütezeichen, Zertifikate oder auch Referenzprojekte geben den Auftraggebern Sicherheit und legen Zeugnis über die Leistungsfähigkeit des Dienstleisters ab.